Steuermessbescheid

Steuermessbescheid
Steu|er|mess|be|scheid, der (Steuerw.): Bescheid über die Höhe des Steuermessbetrages.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Steuermessbescheid — förmliche Feststellung des ⇡ Steuermessbetrages bei den ⇡ Realsteuern. Die Vorschriften über die ⇡ Steuerfestsetzung finden sinngemäß Anwendung (§ 184 I AO). Entscheidungen im St. können nur durch dessen Anfechtung, nicht auch durch Anfechtung… …   Lexikon der Economics

  • Grundsteuermessbescheid — ⇡ Steuermessbescheid …   Lexikon der Economics

  • Steuermessbetrag — Der Steuermessbetrag stellt eine Rechengröße für die Festsetzung von Realsteuern dar. Realsteuern sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.[1] Das Aufkommen der Realsteuern steht den Gemeinden zu,[2] deren Höhe durch die Anwendung eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Steuer — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …   Deutsch Wikipedia

  • Verspätungszuschlag — Ein Verspätungszuschlag ist eine steuerliche Nebenleistung i.S.d. § 3 Abs. 4 der AO, die gegen denjenigen festgesetzt werden kann, der eine erforderliche Steuererklärung unentschuldbar nicht oder nicht fristgerecht abgibt. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Steuerbescheid — Steu|er|be|scheid 〈m. 1〉 Mitteilung des Finanzamtes an den Steuerpflichtigen über die zu zahlende Steuer * * * Steu|er|be|scheid, der (Steuerw.): Bescheid des Finanzamts über die Höhe der zu entrichtenden Steuer. * * * Steuerbescheid,   der dem… …   Universal-Lexikon

  • Gewerbesteuer — 1. Grunsätzliches: ⇡ Gewerbebesteuerung. 2. Charakterisierung: G. ist eine Realsteuer (Objektsteuer). Steuergegenstand ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Der G. unterliegt jeder ⇡ Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird …   Lexikon der Economics

  • Grundsteuer — erhoben als ⇡ Realsteuer mit dem Charakter einer ⇡ Substanzsteuer auf landwirtschaftliche, gewerbliche und Wohn Grundstücken. I. Rechtsgrundlagen:Grundsteuergesetz (GrStG) vom 7.8.1973 (BGBl I 965) m.spät.Änd. II. Steuergegenstand:Der ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Steuermessbetrag — Bemessungsgrundlage bei den ⇡ Realsteuern. Der St. ergibt sich durch Anwendung der ⇡ Steuermesszahl auf die ⇡ Besteuerungsgrundlage (bei der Gewerbesteuer: ⇡ Gewerbeertrag; bei der Grundsteuer: ⇡ Einheitswert). Der St. wird durch ⇡… …   Lexikon der Economics

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